Im September 2021 hat die Bevölkerung von Uetikon am See dem kommunalen Gestaltungsplan «lebendiges Quartier am See» zugestimmt.

Im Raumplanungsrecht der Kantone und Gemeinden sind Gestaltungspläne in die Rubrik der Sondernutzungspläne einzuordnen. Grundsätzlich sollen Gestaltungspläne eine architektonisch gute, auf die bauliche und landschaftliche Umgebung und die besonderen Nutzungsbedürfnisse abgestimmte Bebauung, Verdichtung oder Erneuerung bezwecken.

Die festgelegten und verbindlichen Inhalte der Gestaltungspläne können von den Vorschriften der geltenden Bau- und Zonenordnung abweichen.

Zustimmung zum Gestaltungsplan «lebendiges Quartier am See» 

Im September 2021 hat die Bevölkerung von Uetikon am See dem kommunalen Gestaltungsplan «lebendiges Quartier am See» zugestimmt. Aufgrund der Zustimmung ist dieser rechtskräftig und für die jeweilige Grundeigentümerin verbindlich geworden.

Der Gestaltungsplan «lebendiges Quartier am See» sieht verschiedene Nutzungen für das 65'499 m² grosse Areal vor. Entlang des Sees wird ein Park entstehen (im Plan eingezeichnet als Baufeld D), weiterhin wird es Wohnnutzungen geben (Baufeld A sowie B2 und B3) als auch gewerbliche Nutzungen im Bestand (Baufeld B1).